Mietpool

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Sie verfügen über eine Eigentümergemeinschaft die über einen hohen Kapitalanlegeranteil verfügt? Sie haben Angst vor Leerstandskosten? Haben Sie schon einmal über einen Mietpool nachgedacht? Wir beraten Sie hier gern.

Die Gründung eines Mietpools oder die Beteiligung an einem ist möglich bei allen Immobilien die über einen hohen Kapitalanleger Anteil verfügen. Egal ob Ihre Immobilie eine Denkmalschutz Immobilie, ein Neubau oder eine Bestandsimmobilie ist. Es sollte sich um Objekte handeln, die aus mehreren Einheiten bestehen, wie Eigentumswohnungen, Teile von Gebäuden, wie Scheunen, Hallen oder Fabriketagen, die alle unterschiedliche Kapitalanlager haben.

In einen Mietpool werden alle Nettoerträge, also die Mieteinnahmen eingezahlt. Sie als Eigentümer einer Einheit erhalten Ihren Anteil daraus. Ihr Anteil errechnet sich aus den Quadratmetern Ihrer Wohneinheit.

Es kann passieren, dass Ihr Eigentum nicht vermietet ist und damit die Wohnung oder Einheit leer steht und keine Mieteinnahmen fließen. In diesem Fall müssten Sie Ihre  Finanzierungskosten ohne Mieteinnahme aus eigener Tasche vornehmen. Um das zu verhindern – und damit finanzielle Engpässe, die es zu überbrücken gilt – gibt es einen Mietpool. Auch bei Leerstand Ihrer Wohnung wird Ihnen Ihr Anteil aus dem Mietpool ausgeschüttet. So beugen Sie einer finanziellen Krise vor, denn der Mietpool fängt Sie und Ihre Kosten in diesem Fall auf. Da es jedem einzelnen Eigentümer passieren kann, dass seine Einheit leer steht, ist der Mietpool eine faire Lösung für alle Beteiligten.

Wir als Ihr Verwalter kümmern uns um ihren Mietpool. Sie haben also keinen Zeitaufwand und müssen sich auch nicht mit diesem Thema näher auseinandersetzen. Sie müssen aber wissen, dass, wenn einige Mieter nicht bezahlen, auch die gesamte Ausschüttung reduziert wird.





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